Maklermandat

Als Ihr Makler kontaktieren wir Ihr Versicherungsunternehmen, passen gemeinsam mit diesem Ihren Vertrag an und unterstützen Sie bei der Schadensmeldung. Damit wir für Sie tätig sein dürfen, benötigen wir Ihr Einverständnis in Form der Maklervollmacht. Sie fragen sich, was eine Maklervollmacht konkret bedeutet?

Eine Vollmacht ist laut § 164 ff. BGB eine „durch ein Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht“. Mit der Übergabe einer Vollmacht an eine andere Person wird dieser Person das Vertrauen ausgesprochen. D.h. diese Person (Vollmachtnehmer) darf in Ihren Namen (Vollmachtgeber) handeln und Sie vertreten. Sie kennen das sicherlich aus Ihrem Alltag z. B. vom Paketabholen: Wenn Sie eine Bestellung aufgegeben haben und der Postbote trifft Sie nicht zu Hause an, dann erhalten Sie meist eine Benachrichtigung, dass Sie Ihr Paket auf einer bestimmten Poststelle abholen können. Wenn Sie selbst keine Zeit haben, Ihr Paket persönlich abzuholen, dann können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen. Nötig ist dafür die Unterschrift des Vollmachtgebers und die Anschrift Ihres Vertreters auf der Rückseite des Abholscheins. Ähnlich wie hier wird auch ein Makler Ihr Vertreter und kommuniziert in Ihrem Namen mit dem Versicherungsunternehmen. Damit wir als Makler für Sie tätig werden und Sie beraten dürfen, erteilen Sie uns einen sogenannten Maklerauftrag und unterzeichnen eine Maklervollmacht. Der Maklerauftrag legt die Rechte und Pflichten sowie unsere konkreten Aufgaben als Makler (Vertragsbetreuung, Beratung und Vermittlung des passenden Versicherungsschutzes) fest. Das ist das sogenannte Innenverhältnis. Demgegenüber regelt die Maklervollmacht das sogenannte Außenverhältnis. Sie legt also fest, welche Erklärungen wir gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Versicherungsunternehmen, als Vertreter unserer  Kunden wirksam abgeben können.

Oft stellen unsere Kunden uns die Fragen:

Was ist überhaupt ein Versicherungsmakler?

Warum braucht man einen Versicherungsmakler?

Für die meisten Menschen gibt es schönere Dinge, als eine Versicherung  zu suchen und abzuschließen. Viele Fachbegriffe, viel Kleingedrucktes, viele Zahlen – und am Ende bezahlt man Geld, ohne etwas in der Hand halten zu können.

Die meisten Menschen möchten das Thema Versicherungen möglichst schnell und unkompliziert hinter sich bringen, und zwar idealerweise für so wenig Geld wie möglich.

Zwei Dinge sind den meisten Menschen dabei besonders wichtig.

  • Zum einen: Welche Versicherung ist die beste für mich?
  • Zum anderen: Welchen Versicherungsschutz brauche ich überhaupt?

Die erste Frage kann selbstverständlich nicht ohne die Zweite beantwortet werden. Und genau hier helfen wir als Versicherungsmakler. Wir ermitteln, welche Versicherung in welcher Situation das beste Preis- Leistungsverhältnis bietet.

Für wen arbeiten Versicherungsmakler?

Wir sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern arbeiten im Auftrag der Versicherungsnehmer, also in Ihrem Auftrag. Die Grundlage dafür ist das Maklermandat.

Wir als Makler, gelten nach dem deutschen Handelsrecht als Kaufleute. Unsere Rechte und Pflichten sind durch den Maklervertrag geregelt und finden sich unter anderem im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) wieder.

Unabhängige Versicherungsmakler, wie wir, kennen den Versicherungsmarkt in- und auswendig allerdings nur, wenn es um die Produkte der Versicherungsgesellschaften geht, mit denen wir zusammenarbeiten. Dadurch, dass wir nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden sind, arbeiten wir  in der Regel allerdings mit so gut wie allen „Großen” der Branche zusammen und kennen zudem auch die kleinen Nischen-Anbieter, die in ihren Bereichen oft besonders attraktive Angebote haben. Davon ausgeschlossen sind die so genannten Direktanbieter, die ihre Versicherungsprodukte grundsätzlich nur selbst vermarkten und anbieten.