Beiträge im Alter senken
Wie privat Krankenversicherte seit Anfang des Jahres besser fürs Alter vorsorgen können.
Seit Beginn des Jahres 2024 haben sich die Beitragsbemessungsgrenze und der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht. Dies hat positive Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung (PKV). Generell übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags in der PKV. Allerdings gelten hier Höchstgrenzen. Diese wurden ab Januar um 17,77 Euro auf 421,76 Euro pro Monat in der Krankenversicherung erhöht.
Steuerfreie Leistung
PKV-Versicherte, die ihren Arbeitgeberzuschuss noch nicht voll ausgeschöpft haben, können ihren Versicherungsschutz zum Beispiel um einen Beitragsentlastungstarif aufstocken. Damit erhalten sie im Alter eine garantierte Beitragsermäßigung und können ihren späteren Krankenversicherungsbeitrag auf bis zu null Euro im Monat reduzieren. Die Hälfte des Beitrags für den Beitragsentlastungstarif trägt bis zu den Höchstgrenzen der Arbeitgeber. Die spätere Leistung zur Beitragsentlastung im Alter bleibt steuerfrei. Ihr Makler hat sicher guten Tipps für Sie!
Quelle: Universa